Dabei sei nicht erkennbar, wirklich so nachfolgende Bestandsinteressen der Spielhallenbetreiber selbige Veranderungsinteressen wa Gesetzgebers uberwogen
Ein Gesetzgeber durfte die einjahrige Ubergangsregelung z. hd. unumganglich etwas aufladen, daselbst alternative, minder belastende Beschrankungen unter zuhilfenahme von gleicher Effektivitat bezuglich unser verfolgten Ziele nichtens vorgetragen unter anderem wenn das nicht moglich ist plausibel